Neue Gesetzesgrundlage: ASV*-Behandlung PBC, PSC, AIH

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me.
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Aktuelle Laborwerte: Beobachte meine Werte seit Beginn der Erkrankung, inzwischen seit 15 Jahren...
Haben sich für mich zu einer "persönliche Norm" entwickelt, d. h. 'Schwankung A' bis 'Schwankung Z'! Hat nix mit den üblichen vorgegeben Laborwerten zu tun, Mein AP, ist kontinuierlich ausserhalb der Norm, aber langfristig oft auf einem Niveau stehend - im Moment Tendenz nach oben, mit gelegentlichen "Tälern" zwischendrin...
Deswegen gehe ich von meiner individuellen + persönlichen Laborwertenorm aus!
Regelmäßige (Vor)hormon D -sogenanntes "Vitamin D"- Supplementierung, inzwischen ganzjährig.
2021 zusätzlicher Einstellungsversuch mit Bezafibrat ("pausiert" aktuell weiterhin 3/2024).

Falls jemand Fragen dazu hat, wie ich dieses genau meine - bitte einfach eine PN senden - antworte gerne!
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Neue Gesetzesgrundlage: ASV*-Behandlung PBC, PSC, AIH

Beitragvon me. » So 5. Aug 2018, 01:38

https://www.g-ba.de/institution/presse/ ... ungen/752/ Quelle: GBA, Gemeinsamer Bundesauschuss (Gesetzesgundlage zur Behandlung -bestimmter- seltener Lebererkrankungen)

*ASV = ambulanten spezialfachärztliche Versorgung

...einziger Wehmutstropfen ist, die Richtlinie ist zwar am 17. Mai 2018 beschlossen wurden - aber noch nicht in Kraft getreten... Stand August 2018: Richtlinie seit 16.08.2018 in Kraft getreten!

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